Ungleichbehandlung bei der Volkszählung 2011

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt zur Zeit über eine Klage der Stadtstaaten Berlin und Hamburg gegen die bei der Volkszählung 2011 angewendeten Methoden zur Ermittlung der Einwohnerzahl. Die Städte beschweren sich, dass für sie ganz andere Regeln angewandt wurden als für kleinere Gemeinden. Im Ergebnis führte das dazu, dass die Einwohnerzahlen von Berlin um 180.000 und die von Hamburg um 83.000 nach unten korrigiert wurden.

Da Berlin und Hamburg wie alle anderen Bundesländern den Regeln vor Beginn der Erhebung zugestimmt hatten, sieht das zunächst wie ein Nachtarocken aus, weil die Ergebniss nicht passen. Ich finde aber, dass Berlin und Hamburg recht haben mit ihrer Klage. Denn bei Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern wurden keinerlei Stichproben genommen, um die Plausibilität der Befragungsergebnisse zu verifizieren. Das geschah nur bei den größeren Städten. Im Ergebnis wurden die Zahlen der größeren Städte viel deutlicher korrigiert als die der kleineren.

Das grundlegende Problem, das sich hier zeigt, ist die scheinbar gleichberechtigte Betrachtung von Erbsen (kleine Gemeinden) und Kürbissen (Millionenstädte), anstatt das ganze Land mit einem Raster von ungefährt gleich großen Einheiten zu überziehen und für diese Einheiten dann überall die gleichen Regeln zu verwenden. Das wäre zumindest ansatzweise durchaus möglich gewesen, wenn man gewollt hätte. In Berlin zum Beispiel hätte man die 97 Ortsteile als entsprechende Einheit verwenden können. Allerdings wären das mit durchschnittlich ca. 35.000 Einwohnern immer noch ziemlich große Einheiten gewesen. Noch besser geeignet wären die 197 „Statistischen Gebiete“, die das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg definiert hat.

Auch in Hamburg gibt es mit den 181 Ortsteilen entsprechende Einheiten, die mit einer Größe von durschnittlich ca. 10.000 Einwohnern sogar noch besser geeignet wären als die Statistischen Gebiete Berlins mit ca. 17.500 Einwohnern.

Da hat also offenbar eher der politische Wille gefehlt, oder vielleicht wäre das auch zu teuer geworden. Aber dann hätte man ja – deutschlandweit einheitlich – einfach die nächstgrößere Einheit als zu untersuchende Größe definieren können: Den Landkreis oder, in den Millionenstädten, den Bezirk.

Im Moment laufen offenbar schon die Vorbereitungen zur Volkszählung 2021. Vielleicht ist das Bundesverfassungsgericht ja weise genug, zumindest für die nächste Volkszählung intelligentere und fairere Methoden einzufordern.

Ursprünglich veröffentlicht am 25.10.2017


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