Kritik an der geplanten Gebietsreform in Thüringen

Im Zusammenhang mit der Entlassung des thüringischen Innenministers waren heute ein paar Details der geplanten Kreis- und Gemeindereform in Thüringen der Süddeutschen Zeitung zu entnehmen:

Das von der rot-rot-grünen Koalition beschlossene Leitbild für die Reform sieht vor, dass in Landkreisen in Zukunft mindestens 130 000 Menschen leben, in kreisfreien Städten 100 000, in Gemeinden 6000.

Wenn man außerdem noch Wikipedia entnimmt, dass Thüringen Ende 2015 2,17 Mio. Einwohner hatte, stellen sich doch einige Fragen:

  1. Wie ist der Unterschied zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten zu begründen? Haben die Einwohner der Städte mehr Demokratie verdient? Denn kleinere Einheiten bedeuten fast automatisch mehr Bürgernähe und mehr politischen und Verwaltungsaufwand pro Bürger. Wenn überhaupt, könnte man es andersrum verstehen, also Kreise größer als Städte, damit Landkreise in der Fläche nicht zu groß werden und Bürger die Kreisstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch gut erreichen können.
  2. Wieso überhaupt diese hohen Zahlen, mindestens 130.000 bzw. 100.000? Bei solchen Mindestgrößen würden wohl Einheiten von im Schnitt vielleicht 200.000 Menschen entstehen, Thüringen also nur noch 11 Kreise und Städte haben. Diese  hätten dann aber durchschnittlich 19 Untereinheiten (115.000 geteilt durch 6.000, die Mindestgröße für Gemeinden). Wie ist diese Diskrepanz zu begründen? Wenn man eh schon eine Neugliederung vorhat, warum macht man es nicht einheitlich und harmonisch,  etwa 14 Kreise und Städte mit jeweils 14 Untereinheiten?
  3. Und selbst diese Zahl 14 würde für politische Verwaltungseinheiten noch eine recht steile Hierarchie bedeuten. Wenn man sich weltweit anschaut, wie Staaten ihre Verwaltung in den ersten beiden Ebenen gliedern, kommt man eher auf einen Durschnittswert von 20 Ländern pro Staat und 20 Kreisen pro Land. Dazu später einmal mehr.

Für jetzt und für Thüringen würde ich eher Folgendes empfehlen:

  1. Nicht so viel Aktionismus. 150.000 Einwohner als Richtwert für Kreise und Städte, aber ohne Zwang zum Zusammenschluss. Wenn 2 kleinere Einheiten sich unter Zustimmung der Bevölkerung zusammenschließen wollen, kann man das ja großzügig fördern.
  2. Dasselbe gilt analog auch für die Gemeinden. Der Richtwert läge hier etwa zwischen 5.000 und 10.000 Einwohnern. Nur Gemeinden unter 1.800 Einwohnern (gibt es die in Thüringen? Ich habe es nicht geprüft) sollten mit Nachdruck gefragt werden, welcher Nachbargemeinde sie sich anschließen wollen.
  3. Für die Städte, wo noch nicht etabliert: Einrichtung von Stadtteilen, die dieselben Rechte und Strukturen wie Gemeinden besitzen.

Und ganz generell: Nicht mehr so viel „von oben“ und „per Dekret“ regieren. Das passt eigentlich nicht zu einer rot-rot-grünen Regierung. Mehr Bürgerbeteiligung!

Ursprünglich veröffentlicht am 31.8.2017


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